Die richtige Wahl des Lagerortes

Um sich bei der Gasflaschenlagerung im Außenbereich vorschriftengerecht zu verhalten, ist die Wahl eines geeigneten Standortes entscheidend. In diesem Zusammenhang müssen bestimmte Sicherheitsabstände eingehalten werden. Druckgasbehälter, die entzündliche oder brandfördernde Gase beinhalten, sind in einem Abstand von mindestens 2 Metern voneinander zu lagern.

Der Schutzbereich des Gasflaschenlagers muss fern von öffentlichen Verkehrsflächen liegen. Ebenso muss ein Abstand von mindestens 5 Metern zu anliegenden Einrichtungen, von denen eine mögliche Brandgefahr ausgehen könnte, eingehalten werden. Dieser Mindestabstand kann durch eine 2 Meter hohe Schutzwand ersetzt werden, die über eine ausreichende Breite verfügt und aus einem nicht brennbaren Baustoff bestehen muss.

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Ansprechpartnerin Derya Altinsoy
Frau Derya Altinsoy
Fachberaterin für Gefahrstofflagerung
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