Raumcontainer - Wenn Raum schnell entstehen muss

Zwei Varianten stehen zur Auswahl: Zum einen die Raumcontainer der Baureihe FLACO für die eingeschossige Nutzung, die als Büro- und Sanitärraum, Aufenthalts- und Pausenraum oder als Containergebäude für unterschiedliche Anforderungen und Einsatzbereiche eingesetzt werden. Zum anderen die stapelbaren ISO-Raumcontainer, nutzbar als Einzelcontainer oder als Gebäude aus einzelnen Raumeinheiten zusammengefügt, die bis zu drei Geschosse übereinander gestapelt werden können.
Wird eine mehrgeschossige Anlage benötigt oder die Option einer späteren Aufstockung in Erwägung gezogen, sind die stapelbaren Raumcontainer ISOLine die richtige Wahl. Standardmäßig werden sie mit einer Abmessung von 6 x 2,5 m gefertigt, sind aber auf Anfrage in anderen Größen lieferbar.
Wünschen Sie einen Einzelcontainer oder eine Containeranlage, die eingeschossig genutzt werden soll, empfehlen wir die wirtschaftlichen FLACO-Raumcontainer. Sie sind in den Größen 6 x 2,5 m, 4 x 2,5 m und 3 x 2,5 m erhältlich und verfügen über eine Holzdecke aus Vollholz-, Nut- und Federhobeldielen, die für eine gute Akustik, eine natürliche Feuchtigkeitsspeicherfähigkeit und ein angenehmes Raumklima sorgen.
Die FLACO-Raumcontainer sind rundum verzinkt. Die außenseitige Wand- und Dachverkleidung sowie die Bodengruppen bestehen aus verzinktem Stahlblech und garantieren eine lange Lebensdauer. Durch die Konstruktion sind die nicht-stapelbaren Container deutlich leichter und können unter Verwendung von Staplertaschen mit einem Stapler bewegt werden.
SÄBU verwendet ausschließlich Materialien, die gesundheitlich unbedenklich und gütegeprüft sind. Eine Wärmeschutzverglasung sowie Wärmeschutzpaket schaffen eine ideale Umgebung und nahezu unbegrenzte Möglichkeiten in Ausstattung und Einrichtung lassen kaum Wünsche offen. So werden zum Beispiel auch Spezialcontainer als Einhausung für Maschinen, Aggregate oder Biogasanlagen hergestellt.
In der Regel muss für das Aufstellen der Container eine Genehmigung bei dem zuständigen Bauordnungsamt eingeholt werden. Nähere Angaben dazu finden Sie in der Landesbauverordnung Ihrer Gemeinde.