Vorgeschriebener Einsatz von Auffangwannen

Werden brennbare oder wassergefährdende Medien in einwandigen Behältnissen gelagert, müssen diese in oder über Auffangwannen aufbewahrt werden. In der TRGS 510 ist geregelt, dass Auffangwannen den Inhalt des größten Einzelgebindes, mindestens jedoch 10% der gelagerten Mengen auffangen müssen.

Werden Gefahrstoffe innerhalb von Wasserschutzgebieten gelagert, müssen die Systempaletten dazu in der Lage sein, die gesamte Lagermenge aufzunehmen und gegen die in den Behältern gelagerten Stoffe beständig sein. Dabei ist ein Freibord von 2 cm bei der Berücksichtigung des Auffangvolumens zu beachten.

Unsere Experten helfen Ihnen gerne dabei, die passende Lösung für Ihre Gefahrstofflagerung zu finden.

Ansprechpartnerin Derya Altinsoy
Frau Derya Altinsoy
Fachberaterin für Gefahrstofflagerung
Anrufen 02294 694-24
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