Vorgeschriebener Einsatz von Auffangwannen

Werden brennbare oder wassergefährdende Medien in einwandigen Behältnissen gelagert, müssen diese in oder über Auffangwannen aufbewahrt werden. In der TRGS 510 ist geregelt, dass Auffangwannen den Inhalt des größten Einzelgebindes, mindestens jedoch 10% der gelagerten Mengen auffangen müssen.

Werden Gefahrstoffe innerhalb von Wasserschutzgebieten gelagert, müssen die Systempaletten dazu in der Lage sein, die gesamte Lagermenge aufzunehmen und gegen die in den Behältern gelagerten Stoffe beständig sein. Dabei ist ein Freibord von 2 cm bei der Berücksichtigung des Auffangvolumens zu beachten.

Wir unterstützen Sie mit optimalen Lösungen für Ihre Gefahrstofflagerung und Wünsche. Sprechen Sie uns gerne an, telefonisch unter der 02294 6940 oder über unser Kontaktformular.

Fachberaterin für Gefahrstofflagerung
Frau Derya Altinsoy
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